In Gesprächen über unsere Kletter-Ferienfreizeit 2024 strahlen Kinder und Betreuende um die Wette mit der Sonne. Auch in diesem Jahr haben wir unvergessliche und magische Momente in der Natur genossen.
Dank Eurer / Ihrer Unterstützung konnten wir den 9 bis 13-jährigen Kindern, die mit sozialen und emotionalen Herausforderungen, AD(H)S und/oder Autismus-Spektrum-Störung leben, diese unbeschwerten 6 Tage ermöglichen.
Danke für Deine Unterstützung 2025
Wir sind sehr dankbar, dass die Aktion RheinStart der RheinEnergie so eine Möglichkeit des Sponsorings für unsere Kletterkinder und deren Familien fördert. Wir danken jetzt schon herzliche für dein Engagement und die vielen Stimmen durch Euch.
Begleitet vom multidisziplinären Team von HOCH-HINAUS – Klettern als Therapie e.V. erkundeten sie die Felsen und Wälder, überwanden Ängste oder Unsicherheiten beim Klettern und erlebten, wie wir, gestärkt durch die Gruppe, über sich hinaus wachsen konnten. Gemeinsam wird alles leichter: Ob in luftiger Höhe am Fels oder ganz bodenständig beim Kochen und Abwaschen im Camp.
Von Kinder-Yoga, Achtsamkeit, Entspannung bis hin zu Erlebnis und Wagnis beim Klettern am Fels und am Baum – bei strahlendem Sonnenschein konnten wir unser Programm voll umsetzen. Eins der Highlights war die selbstgebaute Wasserrutschbahn sowie der Schwimmbadbesuch, für die angenehme Abkühlung am heißen Sommertag und die Gipfelbesteigung mit Ausblick hoch über der Teufelsley.
Wir alle erlebten eine Woche voller Spaß, Abenteuer und Zusammenhalt. Wir gemeinsam haben Hindernisse überwunden und neue Fähigkeiten entdeckt.
Ein riesiges Dankeschön an alle, die uns diese besondere Zeit ermöglicht haben!
Wir nehmen euch jetzt mit auf unsere Kletterfreizeit!
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Mit den Spenden unterstützen wir Familien und Kinder und ermöglichen ihnen den Kletterhalleneintritt, finanzielle Zuschüsse zum Feriencamp und die Zukunftsfähigkeit des Vereins. Über Spenden freuen wir uns immer sehr. Spenden an gemeinnützige Vereine sind steuerlich absetzbar.
*Spendenquittung: Bei Spenden bis 300 € gilt der vereinfachte Nachweis. Ein Kontoauszug oder ein Überweisungsbeleg genügt. Belege über getätigte Spenden müssen nur dann vorgelegt werden, wenn das Finanzamt Sie dazu auffordert.